Das Gesundheitssystem Schwedens finanziert sich größten Teils aus Steuern. Auf das Einkommen wird eine Proportionalsteuer erhoben, ca. 10% des Einkommens werden vom Gehalt einbehalten. Ein durch Steuern finanzierte Gesundheitssystem und öffentliche Leistungsanbieter zeichnet das Beveridgmodell aus, zudem neben Schweden auch die anderen skandinavischen Länder aber auch Spanien und Großbritannien zählt.
Das schwedische Gesundheitswesen umfaßt mehrere Ebenen:
1.primäre Krankenpflege:
erste Anlaufstelle für Gesundheitsfragen und Krankheiten
oft findet man Gesundheitszentren in denen Ärzte, Krankenschwestern und Hebammen arbeiten
Hausärzte sind frei wählbar
Fachärzte können ohne Überweisung aufgesucht werden, dies ist jedoch mit einer höheren Selbstbeteiligung verbunden
2.Regional- und Provinzialkrankenpflege:
80 Provinzalkrankenhäuser übernehmen die stationäre oder ambulante Versorgung
in den 9 Regionalkrankenhäusern kommen vor allem spezielle Behandlungen hinzu
Krankenhäuser können bei Bedarf aufgesucht werden, dies bedarf keiner Überweisung durch den Hausarzt
psychiatrische Krankenpflege ist hier eingeordnet, wird überwiegend als ambulante Versorgung gewährleistet
In Schweden wird für den Besuch des Arztes und bei Medikamentenbedarf eine geringe Selbstbeteiligung erhoben, jedoch nur bis zu dem Erreichen eines bestimmten Jahressatzes.
Die Säuglings- und Kleinkindfürsorge sowie die Schwangerenbetreuung sind kostenlos.
Die Zahnbehandlungen sind bis zum 20. Lebensjahr frei, danach wählt man sich seinen Zahnarzt, der die Preise seiner Behandlung selbst bestimmt. Jedoch gibt es hier eine staatlich eingerichtete Höchstgrenze für die Untersuchungen.
Schweden hat sich das Ziel gesetzt, alten Menschen und Behinderten ihren Wohnraum zu erhalten, so finden im Bedarfsfall viele Anpassungsmaßnahmen statt.
Es gibt einige Vorschriften zur Qualität im Gesundheitswesen Schwedens. So gibt es beispielsweise ein Zentralamt für Patientenbeschwerden. Erleidet ein Patient im Zusammenhang mit einer Behandlung oder Untersuchung einen Schaden, erhält er ob Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht, Schadensersatz